Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Gerichtstermine im Landkreis Harz selbst wahrzunehmen, brauchen Sie mir lediglich eine Untervollmacht zu schicken bzw. zu faxen, und ich übernehme diesen Termin.
Ich gehe dabei grds. von einer hälftigen Gebührenteilung der festsetzbaren Gebühren aus.
Sprechen Sie mich einfach an.